Presseinformation des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks

 

Kontrollen und Arbeiten der Schornsteinfeger in der Zeit
der Corona-Pandemie unverzichtbar.


Sankt Augustin, 03. April 2020. Wie viele andere Handwerker führen die deutschen Schornsteinfeger in der Corona-Zeit wichtige Tätigkeiten zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit durch. Die erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr und dürfen deshalb auch nicht ausgesetzt oder beliebig verschoben werden.


Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf: www.schornsteinfeger.de) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen. Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung
der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegers
zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden müssen.


Die Gesundheit der Kunden, aber auch die Gesundheit der Mitarbeiter in den Schornsteinfegerbetrieben liegt dem Schornsteinfegerhandwerk sehr am Herzen. Denn auch das Schornsteinfegerhandwerk möchte in Zeiten der Corona-Pandemie die Kontakte und das Infektionsrisiko zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern soweit es eben geht minimieren.

 

Es ist ein schwieriger Spagat, den die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger Deutschlands zurzeit hinbekommen müssen. Sie alle sind gehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten, und auf der anderen Seite ihren Pflichten nachzukommen.


Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt daher allen Verbrauchern, sollte sich der Schornsteinfeger angemeldet haben und es zu Unsicherheiten bzw. Fragen kommen, frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen und sich bzgl. der anstehenden Termine zu informieren. Gemeinsam lassen sich so Lösungen finden, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und Brandsicherheit wie auch des gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen. Schon seit vielen Hundert Jahren sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für die Sicherheit der Bevölkerung und fühlt sich gerade in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie seiner langen Tradition als Glücksbringer verpflichtet. Es soll und wird auch weiter gelten: „Zum Glück gibt’s den Schornsteinfeger!“

 

Bleiben Sie gesund