Der Schornsteinfeger heutiger Prägung...

...ist ein vom Staat beliehener Unternehmer, der öffentliche Aufgaben wahrzunehmen hat. Zu seinen wichtigsten Tätigkeiten gehören: Bauabnahme von Feuerungsanlagen, Feuerstättenschau und -bescheid, Kehrbuchführung sowie Mängelverfolgung. Sämtliche Pflichten des Schornsteinfegers, die Häufigkeit der Durchführung dieser Arbeiten und die dadurch anfallenden Gebühren im hoheitlichen Bereich sind vom Gesetzgeber per Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt.
Um sicherzustellen, dass sämtliche Feuerungsanlagen auch tatsächlich wiederkehrend überwacht werden, bekommt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ein bestimmtes Gebiet zugewiesen – für diesen sogenannten Kehrbezirk ist er dann vollumfänglich zuständig. Nach sieben Jahren erlischt die Bestellung. Der "Mann in Schwarz" kann sich erneut für sieben Jahre um seinen angestammten oder einen benachbarten Kehrbezirk bewerben.
Nicht mehr zutreffend ist die früher in Medienberichten häufig bemühte Darstellung vom Schornsteinfeger als Monopolisten. Dieses Monopol wurde mittlerweile aufgelöst – zumindest was die Dienstleistung des Kehrens und Überwachens von Feuerungsanlagen angeht. Denn jeder Eigentümer von Feuerungsanlagen hat das Recht und die Pflicht, für die per Feuerstättenbescheid vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten einen Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen.

 

 

“ Der Schutz der Bevölkerung ist die vornehmste Aufgabe des Staates! ”

Dr. Franz Josef Jung MdB am 14.9.2007