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Der Schornsteinfeger ist heute ein vom Staat beliehener Unternehmer. Er nimmt mit seinen Tätigkeiten im Bereich vorbeugender Brandschutz, Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen und Energieeinsparung öffentliche Aufgaben wahr. Sämtliche Tätigkeiten des Schornsteinfegers, die Häufigkeiten der Durchführung der Arbeiten und die dadurch anfallenden Gebühren sind vom Gesetzgeber per Verordnung vorgeschrieben.
Um sicher zu stellen, dass sämtliche Feuerungsanlagen auch tatsächlich wiederkehrend überwacht werden, wird dem Bez.-Schornsteinfegermeister ein Gebiet zugewiesen, für das er dann zuständig ist. Der sogenannte Kehrbezirk. Die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister erlischt durch Rücknahme oder Widerruf, Aufhebung der Bestellung, Versetzung in den Ruhestand, Erreichen der Altersgrenze oder dem Tod.
Häufig wird der Schornsteinfeger in den Medien als Monopolist dargestellt. Nun ja, das Monopol hat der Staat, der mit seiner Macht den Schornsteinfeger bestellt.
“ Der Schutz der Bevölkerung ist die vornehmste Aufgabe des Staates! ”
Dr. Franz Josef Jung MdB am 14.9.2007
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